Der Gelenkschutz gilt als ein übergeordnetes Prinzip der Behandlung und sollte die therapeutischen Maßnahmen immer einleiten. Er ist im Wesen eine vorbeugende Maßnahme, entfaltet seine Wirksamkeit also am ehesten, wenn der Patient schon zu Beginn der Erkrankung darin geschult wird. Alle weiteren Behandlungsmaßnahmen sollen dann auf der Basis seiner Regeln durchgeführt werden.